Überschrift

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Acende light + solutions
zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern

 

 

 

1.   Geltung der AGB

1.1 Die    nachfolgenden    Allgemeinen    Geschäftsbedingungen    gelten    ausschließlich    im
Geschäftsverkehr mit Unternehmern i. S. d. § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit diese fiskalisch handeln.

1.2 Alle Lieferungen und Leistungen der Acende light + solutions
erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). Davon abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, gelten nur dann, wenn sie von Acende light + solutions ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsabschluss bestätigt worden sind. Acende light + solutions ist nicht verpflichtet, eschäftsbedingungen von Vertragspartnern zu widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen Geschäftsbedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung für den Geschäftsabschluss genannt ist.

2.   Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote von Acende light + solutions, auch soweit sie im Internet, in Katalogen oder Ausstellungen erfolgten, sind unverbindlich und freibleibend. Soweit Acende light + solutions die Ware oder Komponenten von dritten Herstellern bezieht, erfolgt das Angebot unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.

2.2 Vertragsabschlüsse kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Acende light + solutions oder durch Auslieferung der Ware zustande. Im letzteren Fall gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.

2.3 Mündliche Auskünfte, Nebenabreden und Zusagen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,dass sie von Acende light + solutions mit der Auftragsbestätigung schriftlich als vereinbart bestätigt werden.

2.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich Acende light + solutions ihre eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt
vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Acende light + solutions Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag nicht zustande kommt, an Acende light + solutions auf Verlangen unverzüglich
zurückzugeben.

3.   Preise

3.1 Als  vereinbart  gelten  die  am  Tage  der  Lieferung  gültigen  Preise  von  Acende light + solutions  zuzüglich
Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Vereinbarte Preise gelten vorbehaltlich einer Änderung der Preise der Lieferanten von Acende light + solutions.

3.2 Die  in  Katalogen,  Prospekten,  Anzeigen,  Preislisten  etc.  enthaltenen  Preise  sind  nur maßgeblich, wenn im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.

3.3 Die  angegebenen  Preise  verstehen  sich  ab  Firmensitz  von  Acende light + solutions  ohne  Kosten  für  die Verpackung, Versand und/oder Zoll, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Preise verstehen sich ferner ohne Installation, Inbetriebnahme oder sonstiger Nebenleistungen.

3.4 Im Falle einer Erhöhung der Gestehungskosten zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung, ist Acende light + solutions berechtigt und im Falle einer Senkung auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Preise um den Betrag der Änderung zu erhöhen bzw. zu ermäßigen.

3.5 Die Preise werden in Euro berechnet.

4.   Lieferung

4.1 Die Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen nicht vor Klarstellung aller technischen Auftragsdetails zu laufen. Alle Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der mängelfreien und rechtzeitigen Anlieferung bei Acende light + solutions durch die Hersteller oder Zulieferer der Produkte und Komponenten.

Lieferverzögerungen berechtigen daher den Vertragspartner nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.

Acende light + solutions ist zu Teillieferungen berechtigt.

4.2 Betriebsstörungen oder alle Ereignisse, die sich außerhalb des Einflussbereiches von Acende light + solutions ereignen, insbesondere Nichtlieferung von Vorlieferanten, berechtigen Acende light + solutions unter Ausschluss von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtung- und/oder Schadensersatzansprüchen zur Verlängerung der Lieferfristen oder Aufhebung des Vertrages. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich Acende light + solutions bereits im Verzug befindet.

4.3 Transporte  erfolgen  auf  Gefahr  des  Vertragspartners.  Dies  gilt  auch  dann,  wenn Frankolieferungen vereinbart werden. Der Gefahrenübergang von Acende light + solutions auf den Vertragspartner erfolgt
im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Transporteur. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur bei schriftlichem Auftrag des Vertragspartners und auf dessen Rechnung.

4.4 Nimmt der Vertragspartner die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an, und ist eine Verzögerung nicht auf Verschulden von Acende light + Solutions zurückzuführen, so hat Acende light + solutions die Möglichkeit, den vereinbarten Preis fällig zu stellen und Erfüllung zu verlangen.

5.   Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

5.1 Der Vertragspartner hat alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen oder das erkennbare Fehlen zugesicherter Eigenschaften unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Weiterveräußerung, Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung bei sonstigem Anspruchsausschluss schriftlich geltend zu machen.

5.2 Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung geltend zu machen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt.

5.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Eine Beweislastumkehr für das Vorhandensein von Mängeln tritt zu Lasten von Acende light + solutions nicht ein. Acende light + solutions hat das Recht, den geltend gemachten Mangel zu prüfen und zu entscheiden, ob der Mangel selbst behoben wird oder durch einen geeigneten Dritten behoben wird. Acende light + solutions wird ferner das Recht eingeräumt, die mangelhafte Ware oder mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung zurücksenden zu lassen oder die mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachzubessern oder die mangelhaften Teile oder die mangelhafte Ware zu ersetzen.

5.4 Acende light + solutions hat nur für die Kosten einer durch den Vertragspartner selbst vorgenommenen Mängelbehebung aufzukommen, wenn diese Mängelbehebung zuvor von Acende light + solutions schriftlich genehmigt wurde.

5.5 Der Vertragspartner ist nur berechtigt, die Mängelbehebung durch eine Drittfirma vornehmen zu
lassen, wenn Monos trotz angemessener Frist zu Unrecht eine Mängelbehebung ablehnt.

Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Minderung des Kaufpreises, Rücktritt oder Wandlung des Vertrages, bestehen nicht.

5.6 Im Übrigen und unbeschadet der vorstehend aufgeführten Ansprüche, haftet Acende light + solutions für Mängel und Mängelfolgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, und für sonstige Schäden
nur,

-     bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
-     wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
-     wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels
-    oder nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten
Gegenständen.

Die  vorstehenden  Regelungen  gelten  in  gleichem  Umfang  für  Erfüllungsgehilfen  und Verrichtungsgehilfen von Acende light + solutions

6.   Einbau- und Bedienungsregeln

6.1 Leuchten sind technische Arbeitsmittel nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Leuchten und Ergänzungsteilen entbinden Acende light + solutions ebenso wie eigenmächtige Änderungen an den gellieferten Leuchten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Acende light + solutions von allen Schadensersatzansprüchen.

6.2 Bei Verwendung und Einbau der gelieferten Ware sind die Installations-, Bedienungs- und
sonstigen technischen Vorschriften und Hinweise vom Vertragspartner zu beachten.

6.3 Acende light + solutions übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Bedienung, Installation, Einbau und dergleichen entstehen. Eine Haftung oder Gewähr für Kompatibilität mit anderen Produkten und Systemen oder für einen bestimmten
Verwendungszweck ist ausgeschlossen.

6.4 Unmittelbar   vor   Einbau   oder   Installation   von   Leuchten   sind   diese   am Ort der bestimmungsgemäßen Verwendung auf ihre vollstände Funktionsfähigkeit zu prüfen. Diese Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren. Bestehende Mängel sind vor einem Einbau oder Installation Acende light + solutions anzuzeigen. Diese Prüf- und Dokumentationspflicht hat der Vertragspartner, wenn er die vertragsgegenständliche Ware weiterveräußert, seinem Kunden vertraglich aufzuerlegen. Kann der Vertragspartner die vorbeschriebene Prüfung vor Einbau nicht nachweisen, kann er Kosten für den Ausbau und Einbau mangelhafter Vertragsware von Acende light + solutions nicht verlangen.

6.5 Bei Entfernung der mangelhaften Vertragsware und den Einbau der nachgebesserten oder nachgelieferten mangelfreien Sache, ist stets die wirtschaftlichste Lösung zu wählen. Der Vertragspartner hat vor Durchführung dieser Arbeiten einen schriftlichen Kostenvoranschlag des von
ihm gewählten Unternehmers einzuholen und Acende light + Solutions vorzulegen. Acende light + solutions hat das Recht entweder selbst oder durch ein von ihm beauftragtes Fachunternehmen den Ein- und
Ausbau auf seine Kosten vorzunehmen.

7.   Eigentumsvorbehalt

7.1 Acende light + solutions behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren solange vor, bis der Vertragspartner sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Acende light + solutions beglichen hat, bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherstellung für die Saldoforderung.

7.2 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedarf nicht des Rücktritts vom Vertrage, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und entbindet den Vertragspartner nicht von seinen Pflichten auf Zahlung des Kaufpreises oder eines Reparaturentgeltes. Während des Bestehens eines Eigentumsvorbehaltes ist eine Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Verwendung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die gekaufte oder reparierte Ware an Dritte unzulässig.

7.3 Der Vertragspartner hat Zugriff für Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Vertragsware unverzüglich Acende light + solutions anzuzeigen. Bei Pfändung hat der Vertragspartner an Acende light + solutions unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und etwaige eigene eidesstattliche
Versicherungen zu übersenden, aus der hervorgeht, dass der Eigentumsvorbehalt von Acende light + solutions an den gepfändeten Sachen noch besteht.

7.4 Der Vertragspartner tritt an Acende light + solutions schon jetzt sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur vollständigen Tilgung aller offenen Forderungen ab, die ihm aus künftigen Veräußerungen, Verarbeitungen usw. der von Acende light + solutions gelieferten Waren gegen seine Abnehmer entstehen, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von Acende light + solutions gelieferten Waren zuzüglich 20 %; ebenso etwaige eigene Ansprüche auf Herausgabe aus vorbehaltenem Eigentum.

7.5 Acende light + solutions hat das Recht für offene Forderungen, und zwar auch zur Sicherung von Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften, die ihr zur Reparatur übergebenen Sachen, bis zur Begleichung sämtlicher
offenen Forderungen zurückzubehalten. Acende light + solutions ist von seiner Verpflichtung zur Vornahme von Gewährleistungsarbeiten befreit, solange ein Zahlungsrückstand des Vertragspartners gegeben ist.

8.   Fälligkeit und Zahlung

8.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung rein netto ohne Skonto und sonstige Abzüge fällig.
Acende light + solutions ist berechtigt, Ware nur gegen Vorauskasse auszuliefern, wenn der Vertragspartner Neukunde
ist oder sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass der Vertragspartner über keine ausreichende Bonität verfügt.

8.2 Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber, d. h. die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Scheck oder der Wechsel einem Konto von Monos gutgeschrieben wurde.

8.3 Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.

8.4 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit Forderungen - welcher Art auch immer - aufzurechnen, sofern diese nicht von Acende light + solutions ausdrücklich und schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.

9.   Gerichtsstand

9.1 Zwischen den Vertragsparteien gilt allein das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Gerichtsstand  und  Erfüllungsort  für  Zahlungen  und  Lieferungen,  auch  in  Wechsel-  oder Schecksachen, ist Firmensitz der Acende light + solutions, also Rottenburg

9.3 Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werdend die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten jene, die dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommen und am ehesten entsprechen.

10. Datenschutz

Die  für  die  Geschäftsabwicklung notwendigen  Daten werden  seitens  Acende light + solutions gespeichert. Im Rahmen der Kreditprüfung führt Acende light + solutions - unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des
Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen - einen Bontätsaustausch mit Unternehmen, die Kreditauskünfte erteilen, durch.

10.2 Acende light + solutions steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Vertragsabwicklung betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. Acende light + solutions weist jedoch darauf hin, dass es bei Online-Bestellungen, aufgrund der Struktur des Internets durch andere Personen zu Verletzung des Datenschutzes kommen
kann, auf die Acende light + solutions jedoch keinen Einfluss hat, sodass eine Haftung von Acende light + solutions für solche Verstöße nicht besteht.

10.3 Sofern die Inhalte der Seiten von Acende light + solutions durch Rechte Dritter geschützt sind, erfolgt die Verwendung
der betreffenden Informationen unter Ausschluss jeglicher Haftung von Acende light + solutions. Es obliegt dem Kunden, sich jeweils zu vergewissern, ob fremde Daten schutzfrei sind.

10.4 Für online erhobene oder übermittelte Daten gilt ergänzend die von Acende light + solutions im Internet veröffentlichte Datenschutzerklärung.